Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.
Benutzung von Atemschutzgeräten | DGUV Regel 112-190 / BGR/GUV-R 190
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege